Impressum

Pawel Osinski
Eddelsener Weg 30
21218 Seevetal

 

§ 1 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit dem Besteller über die von uns angebotenen Waren und Leistungen schließen.
Das gilt auch für den Fall, dass wir ohne schriftliche Bestätigung die Ware sofort ausliefern oder unsere Leistungen sofort erbringen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder der Vertragspartner seine Zustimmung zu unseren Bedingungen nicht ausdrücklich erklärt. Das gilt auch für Teile von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, die in unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht enthalten sind. Akzeptiert der Besteller unsere Lieferung, erklärt er sich spätestens hiermit mit unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einverstanden.
Vereinbarungen jeglicher Art, selbst wenn sie schriftlich mit unseren Vertretern getroffen sind, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung in Schrift- oder Textform durch uns.

§ 2 Schrift- oder Textform

Alle Vertragsabreden bedürfen der Schrift- oder Textform. Abweichungen oder Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in Schrift- oder Textform von uns bestätigt werden.
Der Besteller hat sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung die darin angegebenen Mengen-, Maß- und Ausführungsangaben sowie die Einzelpreise und Konditionen zu prüfen und etwaige Abweichungen zwischen seiner Bestellung und der Auftragsbestätigung innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt uns schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gelten die in unserer Auftragsbestätigung festgehaltenen Ausführungen als vereinbart.

§ 3 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. Die Arbeiten sind bei geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

§ 3 Anpassungsvorbehalt für Preise

Unsere Preise verstehen sich für ununterbrochene Abwicklung der von uns zu erbringenden Leistungen in der normalen Arbeitszeit. Für die auf Wunsch des Bestellers erfolgte Unterbrechung der Arbeiten oder für durchgeführte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten mit nicht vorhergesehenen erschwerten Bedingungen sind uns die zusätzlich anfallenden Kosten auf Nachweis zu erstatten.
Dies gilt auch, wenn zusätzliche, im Angebot nicht aufgeführte Leistungen von uns auf Verlangen des Bestellers zu erbringen sind oder aus technischen Gründen unabdingbar notwendig sind.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnung sind, falls nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungserhalt rein netto zahlbar. Bei Verzug des Bestellers sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite (mind. 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank) zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen auch Lieferungen erbringt, behält er sich hieran das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung der erbrachten Leistungen vor. Wird ein Liefergegenstand mit einem Bauwerk fest verbunden, so tritt der Auftraggeber etwaige damit zusammenhängende eigene Forderungen (z.B. bei Weiterverkauf des Objektes) in Höhe der Forderung des Auftragnehmers an diesen ab.

§ 6 Abnahme

Der Aufragnehmer hat vor der (Schluss-)Abnahme einen Anspruch auf Teilabnahme für in sich abgeschlossene Teile der Leistung. Im Übrigen erfolgt die Abnahme nach § 640 BGB. Danach steht es der sogenannten „körperlichen“ oder unmittelbaren Abnahme gleich, wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.

§ 7 Vergütung

Gemäß § 632a BGB können Abschlagsrechnungen jederzeit gestellt werden und sind sofort fällig und sofort zahlbar. Dies gilt auch für die Bereitstellung von Materialien, Stoffen oder Bauteilen. Die Schlusszahlung ist 10 Tage nach Rechnungszugang fällig.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Wir und der Besteller sind dann verpflichtet, in gemeinsame Abstimmung die unwirksame bzw. undurchführbare Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. dies gilt auch für eventuell auftretende Lücken der Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.